Förderungen des Eigenheims
22.August 2008
Wer den Kauf oder die Errichtung eines Eigenheimes in einigen Jahren plant, tut gut daran, sich im Vorfeld über mögliche Förderungen seines Vorhabens zu informieren. Über diese kann bereits vor der eigentlichen Finanzierung der eigenen Immobilie ein solider Grundstein die abschließende Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden.Die staatlich geförderte Eigenheimzulage wurde zwar bereits vor zwei Jahren abgeschafft, dennoch gibt es andere attraktive Möglichkeiten. Eine davon ist Arbeitnehmer-Sparzulage, die dann gezahlt wird, wenn die vermögenswirksamen Leistungen beispielsweise in einen Bausparvertrag oder einen Investmentfond angelegt werden. Dies wird vom Staat mit einer Prämie von neun Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 470 Euro belohnt. Um die Prämie zu erhalten, muss das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers jedoch unter der Grenze von 17 900 Euro liegen.
Für Besserverdienende gibt es die Alternative der Wohnungsbauprämie. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 25 600 Euro. Jährlich müssen mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag investiert werden, um diese Förderung zu erhalten. Die gesamten jährlichen Einzahlungen werden staatlich mit 8,8 Prozent gefördert. Die Wohnungsbauprämie kann schon in einem Alter von 16 Jahren in Anspruch genommen werden. Wer diese Form der Förderung in Anspruch nimmt, kann über das angelegte Geld jedoch nicht jederzeit verfügen. Es gilt eine Sperrfrist von derzeit sieben Jahren, in welcher das angelegte Geld nicht abgehoben oder in eine andere Kapitalanlage verschoben werden darf. Wer das Geld dennoch dringend benötigt und den abgeschlossenen Vertrag vorzeitig kündigt, muss die bereits geleisteten Beträge der Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die das Geld vor Ablauf der Sperrfrist in einen Wohnungsbau oder einen Immobilienerwerb anlegen sowie Arbeitslose, deren Arbeitslosigkeit wenigstens ein Jahr andauert. Auch im Fall eines Verscheidens des Anlegers muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
Darüber hinaus unterstützen auch Bund und Länder den Erwerb einer eigenen Immobilie. Welche das im Einzelnen sind, kann bei einem ausführlichen Beratungsgespräch bei der eigenen Bank erfragt werden.
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