Der Energiepass für Immobilien
27.September 2008
Seit Mitte des Jahres müssen Eigentümer von Immobilien, die diese verkaufen oder vermieten möchten, einen Energiepass für ihr Objekt vorlegen können. Energiepässe gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Der kleinere Energiepass bezieht sich auf die Energiekosten der letzten drei Jahre und bietet dem potentiellen Mieter oder Käufer lediglich eine Möglichkeit, sich über den Verbrauch zu informieren. Der größere Energiepass ist die bedarfsorientierte Ausführung. Anhand von Eckdaten der Immobilie und Vergleichswerten ähnlicher Objekte wird errechnet, wie viel Energie das Haus verbrauchen sollte. Der aktuelle Verbrauch kann einen Aufschluss über den Zustand der Immobilie und des Heizsystems geben und so auf mögliche Lücken hinweisen. Im Idealfall sollte der Energieausweis von Fachleuten ausgestellt werden, die das Objekt anhand der zugehörigen Unterlagen und auch einer persönlichen Begehung beurteilen. Energiepässe aus dem Internet besitzen nicht die gleiche Aussagekraft und sollten besser nicht bezogen werden! Personen, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, sind zum Beispiel Architekten, Energieberater, Bauingenieure oder auch der Schornsteinfeger, sofern eine entsprechende Qualifikation vorliegt. Diese kann mittels einer einschlägigen Fortbildung erworben werden. Für die Erstellung eines Energieausweises fallen je nach Größe der Immobilie und gewünschter Ausweisart Kosten in variabler Höhe an. Für den bedarfsorientierten Ausweis liegt der Preis bei rund 200 bis 300 Euro, jedoch kann im Einzelfall mit dem Berater auch verhandelt werden.Da Neubauten hinsichtlich ihrer Energiebilanz grundsätzlich gesetzlichen Anforderungen genügen müssen, benötigen diese keinen extra Energieausweis. Jedoch kann es trotzdem sinnvoll sein, einen solchen Pass zu haben, vor allem dann, wenn die Immobilie vermietet werden soll. Jeder Mieter hat das Anrecht darauf, vom Vermieter einen Energieausweis vorgelegt zu bekommen. Spätestens in diesem Fall, muss ein Energieausweis beauftragt werden. Für Objekte, die mehrere Wohnungen aufweisen und damit meist für die Vermietung vorgesehen sind, wurde das Datum der Ausweispflicht gestaffelt. So müssen Altbauten, die vor 1965 errichtet wurden, seit dem 01. Juli diesen Jahres einen Ausweis vorlegen können, Gebäude, die nach 1978 erbaut wurden, erst ab dem 01. Januar des kommenden Jahres. Für Objekte, die nur als Eigenbedarf genutzt werden, muss kein Energieausweis vorhanden sein.
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