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Erbpacht - mit kleinerem Geldbeutel auch zum Eigenheim

Home Sweet HomeWenn Sie ein Haus bauen möchten, jedoch kein Grundstück besitzen, gibt es eine kostengünstigere Variante an ein Grundstück zu gelangen. Das sogenannte Erbaurecht ermöglicht es mit dem Abschluss eines Erbaupacht-Vertrages ein Grundstück zu erwerben ohne einen gesonderten Kredit aufzunehmen, dabei sind die Zinsen, die für einen solchen Pachtvertrag anfallen deutlich niedriger als die Zinsen, die für eine Hypothek und Tilgung. Die Laufzeit eines solchen Pachtvertrages zieht sich in der Regel über 75 - 99 Jahre hin (bei gewerblichen Pachtverträgen ca. 40-50 Jahre Laufzeit) und kann, wie der Name schon sagt, vererbt werden. Nachteil bei diesem Weg an ein Grundstück zu kommen ist der, dass das Grundstück nach Ablauf der Pachtzeit zurück an den Verpächter fällt und sozusagen nie Ihr persönliches Eigentum sein wird. Der Pächter ermöglicht Ihnen also unter der Voraussetzung einer Pacht-Zahlung, dass Sie Ihr Haus auf seinem Grundstück errichten dürfen. Zu beachten ist weiterhin, dass der Zinssatz während einer Niedrigzinsphase auch anders im Verhältnis zu den Zinssätzen einer Hypothek (und Tilgung) gestaltet sein kann.

Das Erbbaurecht darf unter bestimmten Voraussetzungen auch beliehen werden, aber nur dann, wenn die Tilgung des Darlehens spätestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes erfolgt Gesetzesgrundlage. § 20 Abs 1 Nr. 3 und 4 ErbbauRG)

Möglichkeit 1.

Der Erbbauzins ist so vereinbart, dass er im Fall einer Zwangsversteigerung des Erbbaurechts bestehen bleibt. Der kapitalisierte Erbbauzins muss als Wertminderung abgezogen werden.

Möglichkeit 2.

Der Erbbauzins ist nicht so vereinbart, dass er bei einer Zwangsversteigerung bestehen bleibt.

Hierbei kann der Erbbauzins nicht berücksichtigt werden.

Überlegen Sie sich also genau im Voraus, ob Sie ein Grundstück pachten möchten oder ob Sie eine Finanzierung über einen Kredit bevorzugen.

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